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Wie erreiche ich die Freigabe meines Bauvorhabens?

Grabungsgenehmigung

Zeitbedarf planen

Oberbodenabtrag

Was passiert nun?

1. Antrag auf Grabungsgenehmigung nach Art. 7 DSchG
 
Die Information, ob auf Ihrem Grundstück mit Bodendenkmälern zu rechnen ist, erhalten Sie von Landratsamt oder der zuständigen Behörde der kreisfreien Stadt. Einen ersten Anhaltspunkt bieten auch die Eintragungen im Bayerischen Denkmalatlas. Sofern die Grabungsgenehmigung nicht Teil eines bereits laufenden Genehmigungsverfahrens ist, beantragen Sie diese bei den Behörden. Von dort erhalten Sie einen Bescheid, der wichtige Informationen für das weitere Vorgehen enthält. Allgemeine Informationen u.A. zu möglichen Förderungen erteilt auch das Bayerische Landesamt für Dekmalpflege (BLfD).
 

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2. Zeitbedarf einer Grabung

 

Wenn Sie mit einer archäologischen Ausgrabung rechnen müssen, stellen Sie Ihren Antrag auf Grabungsgenehmigung rechtzeitig! Beauftragen Sie vorher möglichst wenige Gewerke Ihres Bauvorhabens!

Archäologische Ausgrabungen dauern nicht so lange, wie Laien es oft annehmen. Etwas Vorlauf vor den ersten Bauarbeiten sollte man jedoch einplanen. Steht der Bagger für den Baugrubenaushub aber schon bereit, weil man hoffte, "... dass da schon nichts drin sein wird", kann die unangehme Überraschung groß sein und das finanzielle Risiko ebenfalls.

Der Zeitaufwand für eine Ausgrabung hängt vor allem davon ab, wie kompliziert die Befunde sind. Die Größe der Fläche spielt eine geringere Rolle als die Meisten glauben. Die schwierigsten Grabungssituationen sind in Stadtkernen, wo mit metertiefen Schichtenabfolgen und verschiedensten Mauerstrukturen zu rechnen ist. Ähnlich aufwendig können Gräberfelder sein. Am einfachsten zu graben sind Flächen mit wenigen locker gestreuten Gruben und Pfostenspuren.

Eine seriöse Beurteilung des ungefähren Zeitbedarfes ist erst nach einem kompletten Abtrag des Oberbodens möglich!

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3. Der Oberbodenabtrag

 

Beachten Sie, dass Archäologen unter "Oberboden" alle Schichten verstehen, die sich über der ersten archäologisch relevanten Oberfläche befinden! Diese kommt in der Regel nach Abtrag von Humus und Zwischenschicht (z.B.: Rotlage) zum Vorschein. Auf der archäologischen Oberfläche suchen wir nach Bodenverfärbungen als Spuren menschlicher Tätigkeit. Solche Spuren überdauern die Jahrtausende. Sie sind aber nur von erfahrenem und geschulten Personal zu erkennen. In historischen Stadt- und Dorfkernen, Kirchen, Klöstern und in römischen Siedlungen sind auch umfangreiche Mauerzüge zu erwarten.

Der Bagger benötigt eine ungezähnte, breite Schaufel für den Oberbodenabtrag, die verstellbar sein sollte. Die Größe des Baggers richtet sich nach der Aushubmenge. Beachten Sie dabei, dass der Aushub etwa um den Faktor 1,5 mehr Volumen einnimmt als im Boden. Humus und Mischhorizont oder Schutt dürfen nicht vermischt werden. Sollte auf dem Grundstück keine Möglichkeit zur Lagerung des Abraumes bestehen, müssen Sie rechtzeitig die Abfuhr auf Deponien einplanen. Bei großen Flächen empfiehlt sich der Abtrag breiter Streifen deren Abraum jeweils seitlich zum nächsten Streifen hin gelagert wird nach dem Muster Streifen-Abraum auf nicht untersuchter Fläche-Streifen ... usw. Anschließend kann man den Abraum auf die inzwischen bearbeiteten Streifen umlagern und die Flächen untersuchen, auf denen vorher der Abraum lagerte. In der Regel ist es sinnvoll, den Bagger nach Regiestunden und nicht nach Masse zu berechnen.

Wenn der Abtrag die archäologisch relevante Oberfläche erreicht, ist stets eine Fachkraft anwesend, die den Bagger beobachtet. Sie stellt die notwendige Abtragstiefe fest.

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4. Nach dem Oberbodenabtrag

 

Kein Befund

Sollte der Oberbodenabtrag keine archäologischen Befunde ergeben, erhalten Sie von der Baggeraufsicht die vorläufige mündliche Freigabe und können mit Ihrem Projekt fortfahren. Es folgt noch ein formaler Bericht mit Plan an die Untere Denkmalschutzbehörde und das BLfD. Beachten Sie hierzu die genauen Bestimmungen Ihres Bescheids.

Befund und Grabung

Sollten Befunde auftreten, muss überall dort, wo Bodeneingriffe geplant sind, eine archäologische Ausgrabung bis zur bauseitigen Zieltiefe durchgeführt werden.

Grabungen sind wissenschaftliche Untersuchungen, die überwiegend in Handarbeit durchgeführt werden. Nur gelegentlich können Kleinbagger unterstützen. Wir bieten daher nur Regiearbeit an. Es kann stets nur ein ungefährer Zeitrahmen für die notwendige Arbeit genannt werden.

Die Dokumentation archäologischer Befunde besteht mindestens aus einem oder mehreren Oberflächenplänen (normalerweise tachymetrisch, bei Mauerbefunden von Hand gezeichnet). Jeder Befund wird mindestens halbiert und anschließend gezeichnet, beschrieben und fotografiert. Der Aushub der Erdbefunde und Schichten wird nach Funden durchsucht. Diese werden anschließend gereinigt, getrocknet, erfasst und verpackt. Es folgen verschiedene Listen, eine Datenbank und der Grabungsbericht. Ein Teil dieser Arbeiten kann erst nach Abschluss der Außenarbeiten erfolgen.

 

Freigabe

Während die Bauarbeiten in der Regel nach mündlicher Freigabe vor Ort weitergeführt werden können, erhalten Sie die offizielle Freigabe erst nach Abgabe der Dokumentation im BLfD. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die momentan in Standardbescheiden erwähnten 4 Wochen Frist in der Regel unrealistisch sind.

Noch Fragen?

      08157/9994078

 

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